Neues Punktesystem in Flensburg

Bereits bei 8 Punkten ist der Führerschein weg!

Einfacher, gerechter, transparenter – das sind die Kernpunkte einer Neuregelung, die für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen soll. Grundlage dafür ist ein klares und nachvollziehbares Regelwerk, dessen Eckpunkte der Bundestag verabschiedet hat.

Das neue Bewertungssystem kann für viele Autofahrer erfreuliche Folgen haben. In Flensburg sollen nur noch Verstöße gespeichert werden, die einen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben.
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Abmahnungen: Bundesregierung reagiert

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Schutz vor unseriösen Geschäftspraktiken

Die Bundesregierung will Verbraucher sowie kleine Gewerbetreibende besser vor unlauteren Geschäftsmethoden schützen. Sie deckelt Abmahngebühren, bekämpft verstärkt unerwünschte Telefonwerbung und gestaltet Inkassoverfahren transparenter.

Schutz vor überhöhten Abmahnkosten

Urheberrechtliche Abmahnungen unterliegen zukünftig einem sogenannten Regelstreitwert. Dies bedeutet, dass der Streitwert für einen Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch in der Regel nur 1.000 Euro betragen darf, wenn ein Verbraucher erstmalig für eine urheberrechtliche Verletzung abgemahnt wird.
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Abmahnung bei Werbung auf dem PKW-Anhänger

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Unternehmer suchen immer wieder neue Wege, Werbung für Ihr Geschäft zu machen. Als einfache und günstige Variante hat sich die Werbung auf dem firmeneigenen PKW-Anhänger angeboten. Einige Firmen stellten den Anhänger statt auf dem Betriebsgelände am Straßenrand ab. Die Freude über diese Idee wurde allerdings schnell von kassierfreudigen Abmahnvereinen getrübt.
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Ab 01.01.2013: Neue Regeln für Motorräder und Anhänger

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Ab 1. Januar 2013 gilt für Motorradfahrer: Die Führerscheinklasse A1 ist nicht mehr auf eine Spitzengeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern beschränkt. Mit der neuen Klasse A2 darf man bis zu 48 PS starke Zweiräder fahren. Kleinkrafträder und Leichtfahrzeuge, die bis zu 45 Stundenkilometer schnell sind, werden in der neuen Klasse AM zusammengefasst.

Und für Auto-Anhänger gilt: Ab 2013 darf man mit der Klasse B alle Auto-Anhänger-Kombinationen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht bewegen. In der Klasse BE ist das Gewicht des Anhängers auf 3,5 Tonnen begrenzt. Für Anhänger von mehr als 3,5 Tonnen gilt die C1E-Fahrerlaubnis.

 

Ab 01.01.2013: Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze auf 450,00 €

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Ab 1. Januar 2013 wird die Geringfügigkeitsgrenze von 400 EUR auf 450 EUR angehoben. Die Gleitzonenregelungen gelten dann bis zu einem Entgelt von 850 EUR. Darüber hinaus bringt die Reform der Minijobs Übergangsregelungen mit sich, die bis 2014 gelten.

Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze

Wer ab 1. Januar 2013 eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Entgelt von höchstens 450 EUR aufnimmt, ist geringfügig beschäftigt. Damit besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
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Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche

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(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2012 9 AZR 227)

Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen er dem Arbeitnehmer für die geleisteten Dienste dankt, dessen Ausscheiden bedauert oder ihm für die Zukunft alles Gute wünscht. Das einfache Zeugnis muss nach § 109 Abs. 1 Satz 2 GewO mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten. Der Arbeitnehmer kann gemäß § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken. Aussagen über persönliche Empfindungen des Arbeitgebers gehören damit nicht zum notwendigen Zeugnisinhalt. Ist der Arbeitnehmer mit einer vom Arbeitgeber in das Zeugnis aufgenommenen Schlussformel nicht einverstanden, kann er nur die Erteilung eines Zeugnisses ohne diese Formulierung verlangen.
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